FAQ - alles was Sie wissen müssen über SEP Schweiz.
Fragen und Antworten
Mit einem vZEV können mehrere Endverbraucher lokal erzeugten Strom gemeinsam nutzen, ohne zusätzliche Leitungen oder bauliche Änderungen. Dadurch lassen sich Kosten für Netzanschlüsse reduzieren, der Eigenverbrauch steigt und auch Gebäude, die nicht direkt nebeneinanderliegen, können teilnehmen, sofern sie denselben Netzanschlusspunkt nutzen.
Entscheidend ist, dass alle Teilnehmer über denselben Netzanschlusspunkt im Niederspannungsnetz (< 1 kV) verfügen, an derselben Sammelschiene des Verteilnetzes angeschlossen sind und keine Muffennetze oder Zwischenknoten die Verbindung stören. Nur so erfüllt die Netztopologie die Anforderungen für einen vZEV.
Der zuständige Verteilnetzbetreiber (VNB) ist zu Beginn der richtige Ansprechpartner. Er prüft, ob die Netzstruktur geeignet ist, klärt Verknüpfungspunkt und Messsysteme ab und stellt die notwendigen Daten (z. B. Lastgänge) bereit.
Im vZEV wird der lokal erzeugte Strom erfasst und intern zwischen den Teilnehmern verteilt. Der Zusammenschluss fungiert als gemeinsamer Endverbraucher und organisiert die Abrechnung, typischerweise über intelligente Messsysteme (Smart Meter), die vom VNB bereitgestellt werden. Der Betreiber des vZEV (z. B. Hausverwaltung, Genossenschaft) nutzt diese Daten für die Verteilung und Abrechnung.
Ja. Ab dem 1. Januar 2025 ist gemäss dem revidierten Stromversorgungs-gesetz (StromVG) der virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch zulässig, sofern die technischen und netztopologischen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, Netztopologie und Messsysteme bereitzustellen.
Beim ZEV erfolgt die gemeinschaftliche Nutzung vor Ort meist innerhalb eines Gebäudes oder einer Anlage mit physischem Netzanschluss. Eine LEG hingegen erlaubt den Zusammenschluss von Erzeugern, Speicher‐Betreibern und Verbrauchern über eine ganze Gemeinde oder Region hinweg, über das öffentliche Netz. Damit erweitert eine LEG die räumliche Ausdehnung im Vergleich zum ZEV.
Teilnehmer profitieren durch stärkere lokale Nutzung von erneuerbarem Strom, potenziell geringere Netznutzungsentgelte, mehr Flexibilität und eine gemeinschaftliche Struktur. Zudem fördert eine LEG die Beteiligung und Identifikation in der Region, und erleichtert die Energiewende auf lokaler Ebene.
In einer LEG können sowohl Stromerzeuger (z. B. mit Photovoltaik, Speicheranlagen) als auch Verbraucher (Privathaushalte, Unternehmen) sowie Betreiber von Speichern teilnehmen.
Gemeinden und Regionen fungieren oft als Initiator oder Rahmengeber für eine LEG: Sie können die lokalen Strukturen bereitstellen, Beteiligungsmodelle fördern und den Einsatz von Datenplattformen unterstützen, damit Erzeugung, Verbrauch und Abrechnung transparent und effizient gestaltet werden.
Die Einführung von LEG ist laut aktueller Gesetzgebung ab dem Jahr 2026 möglich. Damit wird das Modell offiziell neben ZEV und vZEV als neue Form der lokalen Energiegemeinschaft etabliert.
Im ZEV/vZEV schliessen sich mehrere Parteien, z. B. Eigentümer oder Mieter in einem Mehrfamilienhaus oder Areal – zusammen, um gemeinsam erzeugten Solarstrom zu nutzen. Der ZEV tritt gegenüber dem Netzbetreiber als ein einziger Anschluss auf; die Produktion der Solaranlage(en) wird innerhalb der Gemeinschaft verteilt und intelligent gesteuert, sodass möglichst viel Eigenverbrauch erreicht wird.
Wichtige Voraussetzungen sind unter anderem, a) eine genügend grosse Produktionsanlage mit Solarstrom, damit die Eigenverbrauchsquote tatsächlich steigt. B) als Anschluss müssen die beteiligten Gebäude technisch so verbunden sein, dass der ZEV als ein Anschluss gegenüber dem Netzbetreiber gelten kann, und c) Daten über Verbrauch und Gebäudeeigenschaften müssen vorhanden sein, um die Rentabilität realistisch einschätzen zu können (z. B. Heizsysteme, Verbrauchsprofil etc.).
Ein vZEV ermöglicht es mehreren Parteien, lokal erzeugten Strom beispielsweise aus Photovoltaikanlagen gemeinschaftlich zu nutzen, auch wenn sie jeweils ihren eigenen Netzanschluss behalten. Die bestehenden Anschlussleitungen des Verteilnetzbetreibers werden genutzt, und die Teilnehmenden treten gegenüber dem Netzbetreiber als ein einziger Endverbraucher auf.
Zu den Voraussetzungen gehören unter anderem: seit dem 1. Januar 2025 ist in der Schweiz die Bildung eines vZEV möglich; mehrere Anschlüsse können beteiligt sein, jeder mit eigenem Messpunkt; die Messdaten werden virtuell zusammengeführt und als ein Endverbraucher verrechnet; hochwertige Daten- und Standortanalysen helfen, das Potenzial zu erkennen und umzusetzen.
Gebäude- und Standortdaten wie EGID, Dachfläche, Gebäudevolumen, Baujahr, bestehendes Heiz- und Warmwassersystem, Wärmebedarf, Strombedarf. Zudem Solarpotenzial-Analysen: globale und mittlere Sonneneinstrahlung, potenzielle Erträge von PV-Anlagen. Strom- und Wärmebedarfsmodelle: Abschätzung von Stromverbrauch, Heiz- und
Weitere Infrastruktur- und Nutzungsdaten wie Gebäudestatus, Mietquote, Parzellendaten und regionale Besonderheiten.
